Kabinett

Kabinett ist ein Begriff aus dem deutschen Weinrecht und bezeichnet einen Wein mit besonderer Qualität, der aus besonders reifen Trauben stammt. Der Begriff ist Teil der deutschen Qualitätsweinpyramide und gehört zur Kategorie der Prädikatsweine, also Weinen, die eine hohe Qualität und eine spezifische Herkunft aufweisen.


Merkmale von Kabinett:

  1. Traubenernte: Die Trauben für einen Kabinett-Wein müssen vollreif sein, jedoch nicht so überreif wie bei den höherwertigen Prädikaten wie Spätlese oder Auslese. Der Wein entsteht also aus Trauben, die eine natürliche Reife erreicht haben, ohne zu viel Zucker oder einen zu hohen Alkoholgehalt.
  2. Zuckergehalt: Der Kabinett-Wein hat im Vergleich zu trockenem Wein mehr Restzucker, jedoch ist er weniger süß als Weine der Prädikatstufen wie Beerenauslese oder Trockenbeerenauslese.
  3. Alkoholgehalt: In der Regel hat ein Kabinett-Wein einen moderaten Alkoholgehalt von etwa 9 bis 11 Prozent. Das macht ihn zu einem leicht trinkbaren Wein, der frisch und nicht zu alkoholreich ist.
  4. Geschmack: Kabinett-Weine sind meist frisch, fruchtig und leicht im Geschmack. Sie haben eine angenehme Säure und einen klaren, sauberen Charakter. Oft kommen Noten von Äpfeln, Zitrusfrüchten oder Pfirsich zum Vorschein.
  5. Verwendung: Aufgrund ihrer Frische und Leichtigkeit eignen sich Kabinett-Weine hervorragend als Sommerweine oder als Essensbegleiter, insbesondere zu leichteren Gerichten wie Fisch, Geflügel oder Salaten.

Fazit:

Kabinett bezeichnet einen hochwertigen, leichten und fruchtigen Wein, der aus vollreifen, aber nicht überreifen Trauben gewonnen wird. Mit seiner frischen und ausgewogenen Art ist er ideal für unerfahrene Weintrinker sowie für alle, die einen feinen und nicht zu schweren Wein suchen. Kabinett-Weine sind eine großartige Wahl für viele Anlässe und passen zu einer Vielzahl von Gerichten.